Details zur Veranstaltung
Der demografische Wandel sorgt für eine immer älter werdende Bevölkerung, die pflegerische und betreuende Angebote in Anspruch nimmt. Zugleich sind die Möglichkeiten der medizinischen Versorgung in der letzten Lebensphase deutlich gewachsen. Nicht immer sind diese Möglichkeiten jedoch mit den Wünschen und Vorstellungen der Patienten in Einklang zu bringen. Besonders, wenn ein Patient sich eine bestimmte Behandlung wünscht, sollte dies bereits frühzeitig festgelegt werden. Häufig sind sich Bewohner*innen und Patienten jedoch nicht im Klaren, welche medizinisch-pflegerischen Möglichkeiten es gibt oder welche Regelungen bereits vorab getroffen werden können, um sicherzustellen, dass die Wünsche des Patienten in der letzten Lebensphase umgesetzt werden.
Seit einigen Jahren gibt es die Möglichkeit für Patienten und Bewohner*innen von vollstationären Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen eine Beratung zur Vorsorgeplanung für die letzte Lebensphase in Anspruch zu nehmen. Dies ist in § 132g SGB V geregelt.
Vollstationäre Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe können diese Beratung zur Vorsorgeplanung in ihr Leistungsspektrum aufnehmen. Ziel ist es den Bewohnern und Patienten eine qualifizierte gesundheitliche Versorgungsplanung, die deren Bedürfnissen und individuellen Wünschen entspricht, anzubieten. Hierzu ist der Einsatz qualifizierter Berater*innen vorgeschrieben. Bei Einsatz qualifizierter Berater*innen können die erbrachten Beratungsleistungen durch die Pflegeeinrichtung gegenüber den Kostenträgern abgerechnet werden.
Für weitere Informationen und Anmeldung besuchen Sie bitte unsere Website (siehe Link unten).