Details zur Veranstaltung
Im Februar 2020 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass in der Frage zur Hilfe beim Sterben allein das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen zählt. Damit ist jedem Bürger ab einem Alter von 18 Jahren in Deutschland gestattet, geschäftsmäßige Beihilfe zum Suizid in Anspruch zu nehmen.
Was bedeutet es für Behandelnde, Pflegende und Begleitende, wenn dies dann tatsächlich im Raum steht – wenn ein Mensch so nicht mehr leben will?
In diesem Seminar bekommen Sie Impulse und Ihr Erleben bekommt Raum. Gern können Sie im Vorfeld des Seminars fragliche Situationen aus ihrem Umfeld zum moderierten Fallgespräch unter info@hospiz-thueringen.de anmelden.