Details zur Veranstaltung
Nach § 132g SGB V können Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe den Versicherten in ihren Einrichtungen eine „gesundheitliche Vorausplanung“ durch eine qualifizierte Gesprächsbegleitung anbieten. Diese Weiterbildung ist Voraussetzung dafür, dass die Krankenkassen die Kosten für diese Gespräche übernimmt.
Teil 1
Der erste Teil der Weiterbildung umfasst den theoretischen Unterricht sowie zwei begleitete Gesprächsprozesse in den Einrichtungen mit Vor- und Nachbereitung und Dokumentation durch die angehende Beraterin/den angehenden Berater.
Termin: 02.-06.12. + 10.12.2024
Uhrzeit: 9:00-16.45 Uhr
Teil 2
Dieser Teil besteht aus sieben eigenverantwortlich geplanten, durchgeführten und dokumentierten Beratungsprozessen innerhalb eines Jahres nach Abschluss von Teil 1. Die Teilnehmenden werden dabei durch die Referentinnen begleitet und unterstützt.