§ 39a Abs. 2 SGB V / FormulareFörderverfahren 2024
Der DHPV hat den nach § 39a Abs. 2 SGB V geförderten ambulanten Hospizdiensten das aktualisierte Formular für den Antrag an den PKV-Verband auf Auszahlung des Förderanteils zur Verfügung gestellt, den die PKV bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen übernimmt. Im Vergleich zum Formular, das im Rahmen des Förderverfahrens im Jahr 2023 verwendet wurde, gibt es inhaltlich keine Änderungen.
Im Zusammenhang mit der Förderung durch den Verband der PKV weist der DHPV noch einmal darauf hin, dass weiterhin jeweils zeitnah nach Abschluss der Begleitung die Beträge von den Beihilfestellen anzufordern sind, die dem Vertrag zwischen den Hospizverbänden und dem Bundesministerium des Innern beigetreten sind. Dies betrifft auch die KVB und die PBeaKK.