Neue Rahmenvereinbarung für die ambulante Hospizarbeit

Im Jahr 2022 haben die Vertragspartner der Rahmenvereinbarung für die ambulante Hospizarbeit nach § 39a Abs. 2 SGB V Verhandlungen bezüglich der Überprüfung der bestehenden Rahmenvereinbarung sowie zu einer Neufassung einer Rahmenvereinbarung für die ambulante Hospizarbeit für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene geführt. Die Verhandlungen wurden zwischenzeitlich abgeschlossen und die Rahmenvereinbarungen sind am 01.01. 2023 in Kraft getreten. Der DHPV hat eine Handreichung zu den neuen Rahmenvereinbarungen erarbeitet.

Die Rahmenvereinbarungen finden Sie auf der Seite der GKV, die Handreichung und weitere Informationen zur ambulanten Hospizarbeit nach § 39a Abs. 2 SGB V finden Sie hier.

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