Nach Urteil des Bundesverfassungsgerichts droht Entsolidarisierung der Gesellschaft
Mit Bestürzung und Bedauern nimmt der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband (DHPV) die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes auf, den § 217 Strafgesetzbuch (Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung) für nichtig zu erklären.
Zwar habe das Bundesverfassungsgericht viel Zeit und Mühe auf Anhörung und Urteilsfindung verwendet. „Das Urteil kann aber auf lange Sicht zu einer Entsolidarisierung mit schwerstkranken und sterbenden Menschen in unserer Gesellschaft führen“, so befürchtet Professor Winfried Hardinghaus, Vorsitzender des DHPV.
Das Urteil verwundere umso mehr, als die Richter*innen des Bundesverfassungsgerichts die Begründung des Gesetzgebers in Bezug auf die Gefahren einer Freigabe der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe selber nicht in Frage stellen. Hierzu zählt, dass die geschäftsmäßige Suizidbeihilfe zu einer gesellschaftlichen Normalisierung der Suizidhilfe führen und sich der assistierte Suizid als normale Form der Lebensbeendigung insbesondere für alte und kranke Menschen etablieren könne. Die Richter*nnen haben zwar zur Kenntnis genommen, dass dies auch vor dem Hintergrund von Kostendruck und Versorgungslücken um Pflege- und Gesundheitssystem eine reelle Gefahr ist, ebenso wie die Angst, Angehörigen nicht zur Last fallen zu wollen.
Im Ergebnis stellt das Bundesverfassungsgericht aber sein rechtliches Verständnis von Autonomie, Selbstbestimmung und Würde über diese Gefahren. Das sei auch deshalb mehr als bedauerlich, als dass die Richter*innen mit diesem Urteil die 2015 im Bundestag sehr breit, intensiv und fraktionsübergreifend geführte Debatte negieren.
„Besonders schwer wiegt beim Urteil des Bundesverfassungsgericht die Ansicht, dass Suizidbeihilfe nicht nur bei schwerer Krankheit das Recht jedes und jeder Einzelnen sei, sondern in jeder Phase menschlichen Lebens bestehe“, so Hardinghaus.
Weitere Informationen
Der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband e.V. ist seit 1992 die bundesweite Interessenvertretung der Hospizbewegung sowie zahlreicher Hospiz- und Palliativeinrichtungen in Deutschland. Als Dachverband der Landesverbände in den 16 Bundesländern sowie weiterer überregionaler Organisationen der Hospiz- und Palliativarbeit und als selbstverständlicher Partner im Gesundheitswesen und in der Politik steht er für über 1.200 Hospiz- und Palliativdienste und -einrichtungen, in denen sich mehr als 120.000 Menschen ehrenamtlich, bürgerschaftlich und hauptamtlich engagieren.
Kontakt
Angela Hörschelmann
Deutscher Hospiz- und PalliativVerband
Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Aachener Str. 5
10713 Berlin
Tel.: 030 82 00 758 17
Mobil: 0049 178 40 660 41
Fax: 030 82 00 758 13
Mail: a.hoerschelmann@dhpv.de
Internet: www.dhpv.de