Nach zähem Ringen: Einigung zu den SAPV-Rahmenverträgen ist erfolgt!

Nach intensiven Verhandlungen und einem Schiedsverfahren wurden die Inhalte der Rahmenverträge über die Durchführung der Leistungen der Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung (SAPV) für Kinder und Jugendliche sowie für Erwachsene festgesetzt. Die Rahmenverträge wurden am 14.11.2022 veröffentlicht. Ziel der Rahmenverträge ist es, die Grundlagen für eine qualitativ hochwertige Versorgung schwerstkranker und sterbender Menschen zu schaffen.

„Was lange währt, wird endlich gut, fast zumindest“, so Paul Herrlein, stellvertretender Vorsitzender des Deutschen Hospiz- und PalliativVerbands (DHPV), der als Dachverband der Hospizarbeit und Palliativversorgung Vertragspartner der Rahmenverträge ist.

„Zwei aus Sicht des DHPV sehr wichtige Punkte für eine umfassende spezialisierte Versorgung sind – neben weiteren Regelungen – in den Vertrag aufgenommen worden: eine Mindestpersonalausstattung der Teams sowie die verpflichtende Zusammenarbeit mit ambulanten Hospizdiensten“, so Paul Herrlein.

Eine weitere Forderung des DHPV bestand im verpflichtenden Einbezug einer psychosozialen Fachkraft in die Teams der SAPV. Diese Forderung wurde in den Bundesrahmenvertrag für Kinder und Jugendliche aufgenommen. Eine Übernahme dieser Regelung auch für den Vertrag für die Versorgung Erwachsener ist leider nicht erfolgt. Dennoch ist dieses Versorgungsangebot auch für Erwachsene dringend erforderlich, da sie und das gesamte Beziehungssystem, die An- und Zugehörigen, ebenfalls Beratung, Unterstützung und Begleitung benötigen.

„Trotzdem ist der Bundesrahmenvertrag ein Schritt in die richtige Richtung hin zu einer, qualitativ hochwertigen Versorgung mit SAPV. Der Vertrag regelt, dass schwerstkranke und sterbende Menschen bundesweit unter gleichen Bedingungen gut versorgt werden können“, so Herrlein.

Der Bundesrahmenvertrag tritt zum 01.01.2023 in Kraft. Mit dem Inkrafttreten müssen bestehende Verträge zwischen den Krankenkassen und den SAPV-Teams auf Landesebene überprüft und angepasst werden. Es gilt ein Übergangszeitraum von 5 Jahren ab Inkrafttreten des Bundesrahmenvertrages.

Weitere Informationen

Der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband e.V. ist seit 1992 die bundesweite Interessenvertretung der Hospizbewegung sowie zahlreicher Hospiz- und Palliativeinrichtungen in Deutschland. Als Dachverband der Landesverbände in den 16 Bundesländern sowie weiterer überregionaler Organisationen der Hospiz- und Palliativarbeit und als selbstverständlicher Partner im Gesundheitswesen und in der Politik steht er für über 1.250 Hospiz- und Palliativdienste und -einrichtungen, in denen sich mehr als 120.000 Menschen ehrenamtlich, bürgerschaftlich und hauptamtlich engagieren.

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Deutscher Hospiz- und PalliativVerband
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