Organspendegesetz: Bei der informierten Entscheidung hospizliche Perspektive mitdenken
Der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband (DHPV) begrüßt die Entscheidung des Deutschen Bundestages für ein Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende und fordert zudem den Einbezug einer hospizlichen Perspektive im Umgang mit lebenslimitierend erkrankten Menschen, die als Organspender in Betracht kommen.
„Wir haben bereits im Vorfeld davor gewarnt, die Organspende lediglich als einen zu optimierenden Prozess und den einzelnen Menschen hauptsächlich als ‚potenziellen Organspender‘ zu verstehen“, so Prof. Winfried Hardinghaus, Vorsitzender des DHPV. „Die heutige Entscheidung der Abgeordneten für die Zustimmungslösung wird aus Sicht des DHPV am ehesten dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht im Umgang mit den sensiblen Fragen rund um das Lebensende gerecht.“
Um lebenslimitierend erkrankte Menschen, die als Organspender in Betracht kommen, ihre Zugehörigen und den natürlichen Sterbeprozess nicht aus dem Blick zu verlieren, hatte der DHPV in einer Stellungnahme zudem vorgeschlagen, die Betreuung dieser Menschen – wie im Bereich der Hospizarbeit und Palliativmedizin üblich – als multiprofessionellen und interdisziplinären Prozess zu gestalten, der neben dem Transplantationsbeauftragten auch Palliativmediziner*innen, Psycholog*innen und (sofern gewünscht) Seelsorger*innen in die Begleitung einbezieht.
„Die heutige Entscheidung führt zukünftig hoffentlich zu einer noch stärkeren Aufklärung rund um die Fragen zur Organspende“, so Hardinghaus. Diese müsse auch auf mögliche Nachteile der Organ- und Gewebeübertragung, insbesondere im Hinblick auf palliativmedizinische und psychologische Implikationen für die Spender*innen und deren Angehörigen, hinweisen.
Zur Stellungnahme.
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