Schnelltests auch für Mitarbeitende von ambulanten Hospizdiensten
So viel Schutz wie nötig bei so viel Begleitung wie möglich für Menschen am Lebensende, das muss auch beim aktuell sich wieder verschärfenden COVID-19-Infektionsgeschehen gelten, und zwar nicht nur im Krankenhaus oder in den Pflegeeinrichtungen, sondern auch für aufsuchende Angebote in der eigenen Häuslichkeit durch ambulante Hospizdienste.
„Die Beschränkungen, die im Moment erneut in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen zur Anwendung kommen, dürfen nicht dazu führen, dass Menschen wieder isoliert und einsam sterben“, so Winfried Hardinghaus, Vorsitzender des Deutschen Hospiz- und PalliativVerbands (DHPV).
Die harten Beschränkungen im Frühjahr hatten nach Ansicht des DHPV infrage gestellt, ob Sterbende in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, aber auch im eigenen Zuhause, so betreut werden konnten, wie sie es sich selbst wünschten: Zum einen medizinisch und pflegerisch gut versorgt, vor allem aber nicht einsam und isoliert.
„Zum Glück sind wir jetzt besser vorbereitet", so Hardinghaus. „Die Möglichkeit der regelmäßigen Schnelltestung für Pflegende, Bewohner und Angehörige in Pflegeeinrichtungen gibt hier – in Kombination mit entsprechenden Hygienekonzepten – ein großes Maß an Sicherheit.“
Allerdings greift die neue Testverordnung nicht für Mitarbeitende von ambulanten Hospizdiensten, die schwerstkranke und sterbende Menschen und deren Angehörige in der eigenen Häuslichkeit aufsuchen und dort vor allem die psychosoziale Unterstützung am Lebensende sicherstellen.
„Die meisten Menschen wollen zu Hause sterben“, so Hardinghaus, „und unsere gut qualifizierten ehrenamtlichen Mitarbeitenden tragen dafür Sorge, dass dies auch gelingen kann. Es ist daher wünschenswert, dass auch für diese die regelmäßige Schnelltestung ermöglicht wird.“ Nur so könne die Grundüberzeugung der Hospizbewegung umgesetzt werden, nämlich dass niemand alleine sterben muss, sondern begleitet von Mitmenschen und unter Einbezug der körperlichen, sozialen, psychischen und spirituellen Bedürfnisse am Lebensende.
Schon während des ersten Lockdowns waren die ambulanten Hospizdienste in ihrer zentralen Tätigkeit, d.h. in der Begleitung schwerstkranker und sterbender Menschen und deren An- und Zugehöriger, stark eingeschränkt. Mit viel Engagement und Phantasie hatten die Dienste die direkte Begleitung durch E-Mails, Online-Chats, Postkarten und Telefonate ersetzt. „Trotzdem ist die physische Präsenz eines einfühlenden Menschen dadurch natürlich nicht zu ersetzen“, so Hardinghaus.
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