Suizidprävention statt Suizidbeihilfe
Anlässlich der vorliegenden Gesetzentwürfe zur Regelung der Suizidbeihilfe fordert der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband (DHPV) eine stärkere Fokussierung auf Suizidprävention statt auf Suizidbeihilfe.
Prof. Winfried Hardinghaus, Vorsitzender des DHPV: „Jährlich sterben in Deutschland fast 10.000 Menschen durch Suizid. Diese Zahl ist wesentlich höher als die Zahl der Verkehrstoten. Es kann nicht sein, dass zur Umsetzung der Suizidbeihilfe nun von bundesweiten Beratungsstellen gesprochen wird, es auf der anderen Seite ein entsprechendes Netz zur Suizidprävention noch immer nicht gibt.“
Um den Suizid zu enttabuisieren und Hilfe zum Leben zu ermöglichen, fordert der DHPV eine offene Diskussion sowie die Schaffung rechtlicher Rahmenbedingungen, die bundesweit Angebote zur Hilfe in Lebenskrisen regeln und finanzieren, etwa den Aufbau eines Netzes von niedrigschwelligen Anlaufstellen zur Suizidprävention und entsprechende aufsuchende Angebote. Dieses Netz sollte zudem um eine zentrale Hotline für Menschen mit Suizidgedanken ergänzt werden, die durch Psychologen bzw. psychiatrisch/psychologisch geschulte Fachkräfte besetzt sind. Weiterhin ist es sinnvoll, Beauftragte für Suizidprävention insbesondere für stationäre Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen für Menschen mit Behinderung zu schaffen.
„Für den Fall, dass bei diesen Beratungen Menschen Rat suchen, die auf Grund von schwerer Krankheit und belastenden Symptomen Suizidgedanken hegen, muss sichergestellt sein, dass zügig fachkundige Beratung durch Experten der Hospizarbeit und Palliativversorgung ermöglicht wird“, so Hardinghaus.
Die hospizliche und palliative Erfahrung zeigt, dass der Sterbewunsch – häufig begründet in der Angst vor Schmerzen und anderen belastenden Symptomen, vor Apparatemedizin, dem Alleinsein und davor, anderen zur Last zu fallen – in der Regel in den Hintergrund tritt, wenn die Möglichkeiten der Hospiz- und Palliativarbeit ausgeschöpft werden. Allerdings sind diese trotz aller Bemühungen noch immer nicht ausreichend bekannt.
„Die vorgelegten Gesetzentwürfe lassen hier entscheidende Fragen offen“, so Hardinghaus, „etwa was eine qualifizierte Beratung ausmacht und wie geprüft werden soll, dass Menschen mit Suizidwunsch wirklich freiverantwortlich handeln bzw. frei von etwaigen Einflussnahmen Dritter sind.“
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