Charta zur Betreuung Sterbender
Die im Jahr 2010 veröffentlichte Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland setzt sich für Menschen ein, die aufgrund einer fortschreitenden, lebensbegrenzenden Erkrankung mit Sterben und Tod konfrontiert sind.
In fünf Leitsätzen formuliert die Charta Aufgaben, Ziele und Handlungsbedarfe, um die Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland zu verbessern. Orientierung bieten hierbei die 2016 veröffentlichten Handlungsempfehlungen im Rahmen einer Nationalen Strategie. Seit 2017 unterstützt die Koordinierungsstelle für Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland, gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, die verbindliche und nachhaltige Umsetzung der Charta und ihrer Handlungsempfehlungen.
Die Charta wird getragen vom Deutschen Hospiz- und PalliativVerband (DHPV), der Deutschen Gesellschaft für Palliaitvmedizin (DGP) und der Bundesärztekammer (BÄK). Seit ihrer Veröffentlichung haben sich über 2.500 Organisationen und Institutionen sowie 28.000 Einzelpersonen – darunter auch zahlreiche Politiker – mit ihrer Unterschrift für die Charta und ihre weitere Umsetzung eingesetzt (Stand 03/2021).