Stationäre Pflegeeinrichtungen
Eine wachsende Zahl älterer Menschen leben am Ende ihres Lebens in einer stationären Pflegeeinrichtung. Die Implementierung von Hospizkultur und Palliativkompetenz in diesen Einrichtungen ist daher von grundlegender Bedeutung. Es ist die Aufgabe von Politik, Gemeinwesen und Einrichtungsträgern, die dafür erforderlichen finanziellen und personellen Mittel aufzubringen und bereit zu stellen.
Die Bewohner*innen stationärer Pflegeeinrichtungen sollen dabei im Mittelpunkt des Handelns stehen und eine angemessene und umfassende palliativ-hospizliche Versorgung und Begleitung erhalten. Dazu gehören die Behandlung von Schmerzen und weiteren körperlichen Symptomen, die umfassende palliativpflegerische Versorgung und die psychosoziale und spirituelle Begleitung. Angehörige gilt es mit ihren Sorgen und Ängsten ernst zu nehmen, sie in das Konzept mit einzubeziehen und ihnen die Möglichkeit der Unterstützung und Entlastung zu bieten.
- Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen im hohen Lebensalter in Pflegeeinrichtungen
Broschüre zur Entwicklung von Hospizkultur und Palliativversorgung in stationären Einrichtungen der Altenhilfe - Empfehlungen zur Zusammenarbeit und Kooperationsgestaltung mit stationären Pflegeeinrichtungen
Handreichung mit praxisnahen Empfehlungen für eine gelingende Kooperation von ambulanten und ggf. auch stationären Hospiz- und Palliativeinrichtungen mit stationären Pflegeeinrichtungen
Advance Care Planning
Advance Care Planning (ACP) wird im Deutschen vielfältig übersetzt, z.B. als „gesundheitliche Versorgungsplanung“, „vorausschauende Versorgungsplanung“ oder „Vorausplanung der gesundheitlichen Versorgung“. Es ist ein Konzept, das in den USA, Australien, Neuseeland oder Großbritannien bereits fest in regionalen und nationalen Strukturen des Gesundheitswesens etabliert ist. Mit der Verabschiedung des Hospiz- und Palliativgesetzes (HPG, 2015) ist Advance Care Planning verstärkt in den Fokus stationärer Pflegeeinrichtungen getreten. Seither können zugelassene Pflegeeinrichtungen (nach SGB XI §43) den versicherten Personen eine gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase anbieten.