Neue Rahmenvereinbarungen für stationäre Hospize in Kraft
Die neuen Rahmenvereinbarungen für stationäre Hospize sind am 1. Januar 2025 in Kraft getreten. Diese Neuregelungen betreffen sowohl Erwachsenen- als auch Kinderhospize und beziehen sich vor allem auf Qualitätsentwicklung, Pflegeprozesse und Tariftreue.
Die neuen Vereinbarungen betreffen:
- Verbesserung der Versorgung durch interne und externe Qualitätssicherung
- detaillierte Anforderungen an die Pflegeplanung und -dokumentation für eine bessere Nachvollziehbarkeit
- (Weiter-)Zulassung nur bei Anwendung der Tariftreueregelung (ab dem 01.07.2026)
- keine Kürzungen im Bereich der Personalausstattung, Anforderungen an Palliative-Care-Qualifikationen bleiben bestehen
Ausblick Tageshospize: Die Vertragspartner der Rahmenverträge hatten sich im Verlauf der Verhandlungen darauf verständigt, dass die Gespräche bezüglich der Regelungen zur teilstationären Versorgung nach Abschluss der Verhandlungen zur vollstationären Versorgung fortgesetzt werden. Ziel wird es dabei sein, dass die Verhandlungen zu den Regelungen zur teilstationären Hospizversorgung möglichst bald zum Abschluss gebracht werden.