In der Pflegeeinrichtung
Eine wachsende Zahl älterer Menschen leben am Ende ihres Lebens in einer stationären Pflegeeinrichtung. Ziel der Hospiz- und Palliativarbeit ist es, auch hier Hospizkultur und palliative Versorgung zu verankern. Es gibt bereits Einrichtungen, die über gute Palliativkonzepte verfügen, Angehörige in den Sterbeprozess einbeziehen und eine Abschieds- und Trauerkultur pflegen, etwa durch Gedenkfeiern oder das Auslegen von Kondolenzbüchern. Das Hospiz- und Palliativgesetz aus dem Jahr 2015 verpflichtet Pflegeheime zur Öffnung und Zusammenarbeit mit ambulanten Hospizdiensten. Informieren Sie sich bereits bei der Suche nach einer Pflegeeinrichtung, ob es ein entsprechendes Leitbild gibt, wie Hospizkultur gelebt wird und ob es eine Kooperation mit einem ambulanten Hospizdienst gibt.
Wenn die Symptome zu belastend werden, kommen Teams der so genannten Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung (SAPV) auch in Pflegeeinrichtungen. Auf diese Unterstützung hat seit 2007 jede*r Versicherte*r in Deutschland ein gesetzliches Anrecht. Ziel dieser Versorgungsform ist es, auch solchen Patient*innen eine Versorgung und Betreuung zu ermöglichen, die aufgrund von starken Schmerzen, großen Wunden oder anderer belastender Symptome einen besonders aufwändigen Betreuungsbedarf haben, ob zu Hause, in der Pflegeeinrichtung oder im stationären bzw. Tageshospiz. Die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung muss ärztlich verordnet werden. Die Kosten werden von der Krankenkasse getragen.