Wir verwenden auf dieser Website ausschließlich technisch notwendige Cookies. Wir machen dies, damit unsere Website funktioniert und Sie sie komfortabel bedienen können. Wir nutzenden den Inhalt dieser Cookies zu keinem anderen Zweck.

Datenschutzerklärung
navigation

Zu Hause

Die meisten Menschen möchten bis zum Lebensende zu Hause bleiben und dort auch sterben. Mit einer kontinuierlichen und gut vernetzten Versorgung und Begleitung ist das möglich. Zu diesem Netzwerk gehören Haus- und Fachärzt*innen, Pflegedienste, bei Bedarf Seelsorger*innen, Sozialarbeiter*innen, Psycholog*innen und Therapeut*innen und nicht zuletzt die ambulanten Hospizdienste. Ambulante Hospizdienste qualifizieren ehrenamtliche Hospizbegleiter*innen, die mit viel Zeit und Einfühlungsvermögen schwerstkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen begleiten und entlasten.

Benötigen Menschen eine besonders aufwändige Versorgung (beispielsweise durch eine ausgeprägte Schmerzsymptomatik) haben sie einen gesetzlichen Anspruch auf eine sog. Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV). Ziel dieser Versorgungsform ist es, diesen Patient*innen die Versorgung in ihrer vertrauten Umgebung, also zu Hause, in der Pflegeeinrichtung oder im stationären bzw. Tageshospiz, zu ermöglichen. Die SAPV muss ärztlich verordnet werden. Die Kosten werden von der Krankenkasse getragen.