Regionale Hospiz- und Palliativnetzwerke

Für eine individuelle Begleitung und Versorgung am Lebensende

Die Gewährleistung einer individuellen Versorgungsqualität während einer lebensverkürzenden Erkrankung von Betroffenen und ihren Angehörigen ist Teil der Hospiz- und Palliativarbeit. Stationäre Hospize, ambulante Palliativdienste, Haus- und Fachärzt*innen, Pflegedienste und weitere Angebote sollen zukünftig stärker miteinander vernetzt werden um die Palliativmedizin zu stärken.

Die Vernetzungsarbeit dieser verschiedenen Anbieter in einer Region bezeichnet ein Hospiz- und Palliativnetzwerk. Darin sind die Einrichtungen und Angebote organisiert, die das Leben und Sterben von schwerstkranken Kindern und Erwachsenen in den jeweiligen Wohnorten der Betroffenen begleiten. Es geht darum Aktivitäten untereinander abzustimmen und zu koordinieren, um dem Ziel einer optimalen Versorgung der Betroffenen zu entsprechen.

Gemäß des §39d SGB V werden all diese Netzwerktätigkeiten von den gesetzlichen Krankenkassen gefördert. Der Auf- und Ausbau von Hospiz- und Palliativnetzwerken soll auch weiterhin unterstützt werden. Dafür gibt es seit 2023 ein Projekt, in dem der DHPV (Deutscher Hospiz- und Palliativverband), die DGP (Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin), die BÄG (Bundesärztekammer) sowie der Verband der Privaten Krankenversicherung kooperieren und diese Arbeit gemeinschaftlich fördern.

Das übergeordnete Ziel ist es, Netzwerke auf- und auszubauen um Betroffenen einen transparenten Überblick über palliative und hospizliche Leistungsangebote in ihrem Umfeld zu ermöglichen.

Gesetze

§ 114 SGB XI (Soziale Pflegeversicherung) zur Zusammenarbeit von Pflegeheimen mit Hospiz- und Palliativnetzwerken

(1) Pflegeeinrichtungen nach § 71 Absatz 2 des Elften Buches haben mit Hospiz- und Palliativnetzwerken zusammenzuarbeiten, um eine bestmögliche Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner sicherzustellen, die an schweren, unheilbaren oder progredienten Krankheiten leiden und eine Begleitung am Lebensende benötigen. Das Nähere über die Zusammenarbeit der Pflegeeinrichtungen mit Hospiz- und Palliativnetzwerken regelt das Landesrecht.

Zum SGB XI

§ 39d SGB V Förderung der Koordination in Hospiz- und Palliativnetzwerken durch einen Netzwerkkoordinator

Die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen fördern gemeinsam und einheitlich in jedem Kreis und jeder kreisfreien Stadt die Koordination der Aktivitäten in einem regionalen Hospiz- und Palliativnetzwerk durch einen Netzwerkkoordinator.

Zum SGB V

Förderrichtlinie

GKV-Förderrichtlinien

Die Versorgung schwerstkranker und sterbender Menschen und ihrer Angehörigen stellt aufgrund der Komplexität der Anforderungen und Bedürfnisse der Betroffenen hohe Anforderungen an das gegliederte Versorgungssystem. Um die Hospiz- und Palliativversorgung weiter zu stärken, wurde in § 39d Sozialgesetzbuch V (in der Fassung des GVWG1) geregelt, dass die Krankenkassen „die Koordination der Aktivitäten in einem regionalen Hospiz- und Palliativnetzwerk durch eine Netzwerkkoordinatorin oder einen
Netzwerkkoordinator“ mitfördern.

Zur Förderrichtlinie (in der Fassung vom 31.03.2022)

Handreichung

Die Versorgung schwerstkranker und sterbender Menschen und ihrer Angehörigen stellt aufgrund der Komplexität der Anforderungen und Bedürfnisse der Betroffenen hohe Anforderungen an das gegliederte Versorgungssystem. Zur Gewährleistung der Versorgungskontinuität und ihrer hohen Versorgungsqualität ist die enge Zusammenarbeit aller Beteiligten in regionalen Netzwerken erforderlich. Die kommunale Verantwortung und Infrastruktur ist bei der Organisation der Netzwerke zu berücksichtigen.

Der DHPV möchte mit dieser Handreichung für seine Mitgliedsdienste und -einrichtungen Hinweise zur Umsetzung der Förderrichtlinie des GKV-Spitzenverbandes zu § 39d SGB V geben.

Zur Handreichung