Diskussionen um Widerspruchslösung 2025
Expertenstreit zur Widerspruchslösung
Berlin: (hib/PK) Der neue interfraktionelle Vorstoß zur Einführung der Widerspruchsregelung bei der Organspende stößt bei einigen Experten weiterhin auf Bedenken. Ohne Einwilligung sei eine Organspende nicht zu rechtfertigen, erklärten Sachverständige in einer Expertenanhörung des Gesundheitsausschusses zu dem Gesetzentwurf (20/13804) der Abgeordneten. Andere Experten sehen in der geplanten Regelung, die in einer früheren Abstimmung schon einmal gescheitert ist, eine wichtige Weichenstellung, um an mehr Spenderorgane zu kommen. Die Fachleute und Fachverbände äußerten sich am Mittwoch in der Anhörung sowie in schriftlichen Stellungnahmen.
29.01.2025 Gesundheit — Anhörung — hib 65/2025
Für den DHPV war Prof. Winfried Hardinghaus als Sachverständiger geladen, um die hospizlich-palliative Perspektive in die Diskussion einzubringen.
Anhörung zur Neuregelung der Organspende 2019
Anlässlich der am 25. September 2019 im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages stattfindenden Anhörung zum Thema Neuregelung der Organspende und Erhöhung der Spenderbereitschaft hat der Deutsche Hospiz und PalliativVerband (DHPV) eine Stellungnahme veröffentlicht.
Aus dem Inhalt:
Der DHPV begrüßt im Grundsatz, die Verbesserung der Strukturen der Organtransplantation sowie deren Finanzierung in den Fokus zu nehmen. Er möchte jedoch davor warnen, die Organspende in ihrer Gesamtheit lediglich als einen zu optimierenden Prozess zu verstehen, in welchem der einzelne Mensch lediglich als „potenzieller Organspender“ wahrgenommen wird und die lebenslimitierend erkrankten Menschen, ihre Zugehörigen und der natürliche Sterbeprozess aus dem Blickfeld zu geraten drohen. Diesem könnte vorgebeugt werden, indem die Betreuung der Patient*innen und ihrer Angehörigen – wie im Bereich der Hospizarbeit und Palliativmedizin üblich – als multiprofessioneller und interdisziplinärer Prozess gestaltet wird. Neben dem Transplantationsbeauftragten sollten auch Palliativmediziner*innen, Psycholog*innen und (sofern gewünscht) Seelsorger*innen in die Begleitung lebenslimitierend erkrankter Menschenfrühzeitig einbezogen werden.