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Neue Rahmenvereinbarung für die ambulante Hospizarbeit
Im Hospiz- und Palliativgesetz (HPG, 2015) ist u.a. geregelt, dass die Rahmenvereinbarungen für die ambulante Hospizarbeit mindestens alle vier Jahre zu überprüfen und
an aktuelle Versorgungs- und Kostenentwicklungen anzupassen ist. Die letzte Änderung der Rahmenvereinbarung wurde 2022 vorgenommen.
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