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Interfraktioneller Gesprächskreis im Deutschen Bundestag zusammengekommen
Am 02.03.2023 fand erneut der Interfraktionelle Gesprächskreis statt, vor über 20 Jahren ins Leben gerufen, um regelmäßig Themen der Hospizbewegung und Palliativversorgung über Fraktionsgrenzen hinweg im Deutschen Bundestag zu diskutieren und um die Voraussetzungen für notwendige Veränderungen bei den Rahmenbedingungen zu schaffen. Thematische Schwerpunkte in der aktuellen Sitzung waren die Regelungen zum assistierten Suizid und die psychosozialen Leistungen im Rahmen der SAPV.
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Aussetzung der Corona-Schutzmaßnahmen
Aufgrund der sich verändernden Pandemiesituation wird die Bundesregierung weitere Corona-Schutzmaßnahmen zum 01.03.2023 aussetzen, etwa die Befreiung der Beschäftigten und Bewohner*innen in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen von Test- und Maskenpflicht, wobei für Besucher*innen in Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen weiterhin Maskenpflicht besteht.
Neujahrsempfang und Verleihung der Ehrenpreise
In Anwesenheit von fast einhundert Gästen aus der Politik, dem Gesundheitswesen, von Partnerverbänden sowie aus der Hospizarbeit und Palliativversorgung wurden am 25. Januar 2023 im Rahmen des Neujahrsempfangs des Deutschen Hospiz- und PalliativVerbands (DHPV) und seiner Stiftung (DHPS) die DHPV-Ehrenpreise an Menschen vergeben, die die Hospizidee durch ihr Engagement und ihre Arbeit bereichern und voranbringen.
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DHPV-Handreichung zu den SAPV-Rahmenverträgen
Der GKV-Spitzenverband und elf maßgebliche Spitzenorganisationen der Hospizarbeit und Palliativversorgung auf Bundesebene haben auf der Grundlage des neuen § 132d Abs. 1 S. 1 SGB V einen Rahmenvertrag zur Durchführung der Spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) sowohl für Erwachsene als auch für Kinder und Jugendliche geschlossen, der zum 01.01.2023 in Kraft getreten ist. Der DHPV hat gemeinsam mit der BAG SAPV eine Handreichung zum Rahmenvertrag veröffentlicht.
Neue Rahmenvereinbarung für die ambulante Hospizarbeit
Im Hospiz- und Palliativgesetz (HPG, 2015) ist u.a. geregelt, dass die Rahmenvereinbarungen für die ambulante Hospizarbeit mindestens alle vier Jahre zu überprüfen und
an aktuelle Versorgungs- und Kostenentwicklungen anzupassen ist. Die letzte Änderung der Rahmenvereinbarung wurde 2022 vorgenommen.
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