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DHPV-Handreichung zu den SAPV-Rahmenverträgen

Der GKV-Spitzenverband und elf maßgebliche Spitzenorganisationen der Hospizarbeit und Palliativversorgung auf Bundesebene haben auf der Grundlage des neuen § 132d Abs. 1 S. 1 SGB V einen Rahmenvertrag zur Durchführung der Spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) sowohl für Erwachsene als auch für Kinder und Jugendliche geschlossen, der zum 01.01.2023 in Kraft getreten ist. Der DHPV hat gemeinsam mit der BAG SAPV eine Handreichung zum Rahmenvertrag veröffentlicht.

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Neue Rahmenvereinbarung für die ambulante Hospizarbeit

Im Hospiz- und Palliativgesetz (HPG, 2015) ist u.a. geregelt, dass die Rahmenvereinbarungen für die ambulante Hospizarbeit mindestens alle vier Jahre zu überprüfen und
an aktuelle Versorgungs- und Kostenentwicklungen anzupassen ist. Die letzte Änderung der Rahmenvereinbarung wurde 2022 vorgenommen.

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