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Am 21. Mai 2022 haben sich Daniel Presch und Lukas Rieß mit Tretroller auf den Weg ins 750 km entfernte Berlin gemacht. Mit der Aktion möchten sie auf die Hospizidee im Allgemeinen und die Kinderhospizarbeit im Besonderen hinweisen.

Gerade läuft die Didacta in Köln. Der DHPV stellt dort seine Schulprojekte für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene vor. Es gibt viele spannende Formate, die die existentiellen Themen Krankheit Sterben Tod und Trauer altersgemäß aufbereiten.

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 27.04.2022 (1 BvR 2649/21; veröffentlicht am 19.05.2022) mehrere gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht eingereichten Verfassungsbeschwerden nunmehr auch im Hauptsacheverfahren zurückgewiesen, nachdem es bereits am 10.02.2022 einen Antrag im Eilverfahren abgelehnt hatte. Zwar greife die in § 20a IfSG geregelte Nachweispflicht in die körperliche Unversehrtheit und auch die Berufsfreiheit ein. Der Eingriff ist jedoch verfassungsrechtlich gerechtfertigt.

Der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband (DHPV) fordert zum Internationalen Tag der Pflege am 12. Mai eine Reform der gesetzlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für die Pflege sowie eine allgemein verbesserte palliativpflegerische Versorgung in Pflegeeinrichtungen. Das ist auch ein Beitrag zur anhaltenden Debatte rund um Suizidbeihilfe und Suizidprävention.

Die Leitung eines Seniorenheims hatte zwei dort beschäftigte Mitarbeiter von der Arbeitsleistung ohne Vergütung freigestellt, weil sie weder eine vollständige Coronaimpfung noch einen Genesenennachweis erbracht hatten. Die beiden Beschäftigten reichten daraufhin Anträge auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vor dem Arbeitsgericht Gießen ein. Das Arbeitsgericht lehnte die Anträge ab.

Der Jahresbericht 2021 wirft eine Blick auf ein wieder äußerst ereignis- und arbeitsreiches Jahr, das geprägt von der Corona-Pandemie, den Diskussionen um die Suizidbeihilfe sowie die Umweltkatastrophe im Ahrtal, unseren Bemühungen um die Zukunft des hospizlichen Ehrenamtes sowie unsere Forderungen an den neuen Bundestag.

Die Regelungen des „Rettungsschirms Pflege“ und damit für die stationären Hospize wurde bis zum 30.06.2022 verlängert. Die Empfehlungen des GKV Spitzenverbands zur Hospizversorgung und zur SAPV wurden nicht über den 31.03.2022 verlängert.